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   VGH Bayern, 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603   

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VGH Bayern, 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603 (https://dejure.org/2012,41430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603 (https://dejure.org/2012,41430)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 4 ZB 12.2603 (https://dejure.org/2012,41430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603
    Die Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren ist zulässig (vgl. BVerfG vom 23.10.2007 Az. 1 BvR 782/07 ).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 3.08

    Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603
    Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dargetan, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist (st.Rspr.; vgl. BVerwG vom 16.6.2009 Az. 3 B 3/08 RdNr. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826

    Eine Gemeinde kann einen Anschlussnehmer zur Sanierung einer schadhaften

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2012 - 4 ZB 12.2603
    Der Senat hat vielmehr das gesamte Vorbringen der Kläger zur Begründung ihrer Ablehnungsanträge gegen die an der Entscheidung vom 27. September 2012 über ihren Antrag auf Zulassung der Berufung beteiligten Richter (Az. 4 ZB 11.1826) in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und beschieden, soweit es für die Entscheidung im Zwischenverfahren der Richterablehnung erheblich war.
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